Unsere AVGS-Maßnahmen
Unsere Standorte in Marl und Herne (Wanne) sind nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) zugelassen.
Wir bieten erfolgreich zertifizierte Maßnahmen im Bereich der Arbeitsförderung an, die darauf ausgerichtet sind, arbeitsuchende Menschen bei der (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt nachhaltig zu unterstützen. Dabei begleiten wir unsere Teilnehmenden individuell und praxisnah bei der Entwicklung beruflicher Perspektiven, der Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit sowie der Vorbereitung auf eine langfristige Integration in das Erwerbsleben.
Durch unsere langjährige Erfahrung, qualifizierte Fachkräfte und eine bedarfsgerechte Betreuung schaffen wir optimale Voraussetzungen für eine erfolgreiche berufliche Orientierung und Eingliederung.
MEA Plus – Berufsbezogenes Kommunikationstraining
Betreuungsumfang: 120 UE
Dauer: 3 Monate
Coachingsform: individuelles 1:1-Coaching
Diese Maßnahme richtet sich an Teilnehmende mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen und kann bei Bedarf die gesamte Bedarfsgemeinschaft einbeziehen. Ziel des Coachings ist eine ganzheitliche Beratung und Begleitung zur Stabilisierung der persönlichen Situation sowie zur Stärkung sozialer und beruflicher Handlungskompetenzen.
Durch individuelle Unterstützung werden Vermittlungshemmnisse abgebaut, die Eigenverantwortung gefördert und berufliche Perspektiven entwickelt, um die Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig zu verbessern und eine erfolgreiche gesellschaftliche sowie berufliche Integration zu unterstützen.
Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen
Betreuungsumfang: 72 UE
Dauer: 6 Monate
Coachingsform: individuelles 1:1-Coaching
Das Job-Mentoring begleitet Teilnehmende während der Probezeit mit dem Ziel, Beschäftigungsverhältnisse nachhaltig zu stabilisieren und vorzeitige Abbrüche durch individuelles Coaching zu vermeiden. Herausforderungen werden frühzeitig erkannt und gemeinsam passende Lösungsstrategien entwickelt.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten die Teilnehmenden Unterstützung bei der Suche nach einer neuen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, um einen nahtlosen Übergang zu ermöglichen. Die wöchentliche berufsbegleitende Betreuung umfasst persönliche Gespräche zu individuellen Herausforderungen, der Kommunikation mit dem Arbeitgeber sowie der Entwicklung beruflicher Perspektiven.
Ganzheitliche Betreuung nach §16k SGB II
Betreuungsumfang: 310 UE
Dauer: bis zu 12 Monate
Coachingsform: individuelles 1:1-Coaching
Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit komplexen oder schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen und bietet eine individuelle, ganzheitliche Beratung und Begleitung. Bei Bedarf kann die Bedarfsgemeinschaft in den Unterstützungsprozess einbezogen werden, um vorhandene Ressourcen zu stärken und nachhaltige Lösungen zu entwickeln.
Ziel ist die Förderung sozialer, persönlicher und beruflicher Handlungskompetenzen, der Abbau individueller Vermittlungshemmnisse sowie die Stabilisierung der persönlichen und familiären Lebenssituation. Durch eine bedarfsgerechte Betreuung werden die Voraussetzungen für eine nachhaltige gesellschaftliche und berufliche Integration geschaffen.
